Schwangerschaft und Ehevertrag

Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.

Zwar stellt das Bestehen einer Schwangerschaft bei Abschluss eines Ehevertrags ein starkes Indiz für ungleiche Verhandlungspositionen dar. Allein für sich genommen kann dies jedoch nicht in jedem Fall zur Sittenwidrigkeit des Ehevertrags führen, entschieden nun die Richter am Oberlandesgericht Celle. Vielmehr müssten weitere Faktoren wie etwa ein weitgehender oder sogar vollständiger Ausschluss von gesetzlichen Ansprüchen gegeben sein. Daneben können auch Umstände vor der Heirat und dem Vertragsschluss, etwa das Wissen der Frau um die grundsätzliche Abneigung des Partners, sich erneut zu verheiraten, relevant sein.

 
 
Strafrecht nahe Freiberg, Anwaeltin nahe Dippoldiswalde, Rechtsanwaeltin Sozialrecht nahe Dohna, Ehe Dresden, Familienrecht nahe Freital, Anwalt Dresden, Anwaeltin Sozialrecht nahe Dohna, Arbeitsrecht Dresden, Kanzlei nahe Hohnstein, Rechtsanwaltskanzlei Dresden