Bodenrichtwerte von Rohbauland

Schätzungen von Bodenrichtwerten sind allein Sache der Gutachterausschüsse.

Die Finanzämter sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten. Laut Bundesfinanzhof würde es sich bei dieser Ableitung um eine Schätzung handeln. Schätzungen sind jedoch mit der gesetzlichen Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gutachterausschüssen und den Finanzämtern sowie mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Typisierung und Vereinfachung der Bedarfsbewertung nicht vereinbar.

 
 
Scheidung Radeberg, Ermittlungsverfahren Dippoldiswalde, Familienrecht nahe Dohna, Schuldner Pirna, Zivilrecht nahe Dohna, Nutzungsausfall Dresden, Verwarnungsverfahren Hohnstein, Arbeitsverhaeltnis Heidenau, Ehe Dresden, Vormundschaft Glashuette