Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Gewerblicher Mietvertrag Coswig, Kanzlei nahe Dippoldiswalde, Anwalt Zivilrecht Glashuette, Ehe Dippoldiswalde, Anwaltskanzlei nahe Freital, Inkassomandat Kreischa, Schadensersatz Radeberg, Mieterhoehung Radeberg, Nutzungsausfall Dresden, Geldforderungen Dresden