Haftung für Rechtsberatung durch Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft haftet für fehlerhafte Rechtsberatung und Prozessvertretung wie ein Rechtsanwalt.

Werden Sie von Ihrer Gewerkschaft rechtlich falsch beraten, können Sie den entstandenen Schaden nach den gleichen Maßstäben ersetzt verlangen, wie wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragt hätten. So sehen es die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, da nach ihrer Auffassung Auftragsverhältnis und die Interessenlage identisch sind. Nach der Urteilsbegründung unterwirft sich die Gewerkschaft zumindest im Falle einer aktiven Prozessvertretung dem gleichen Haftungsregime wie ein Rechtsanwalt. Hieraus folgt aber auch, dass sachdienliche Anträge, die ein Anwalt zugunsten seines Mandanten hätte stellen können und müssen, ebenso gestellt werden müssen.

 
 
Unterhalt Heidenau, Unfallregulierung Kreischa, Strafanzeigen Freital, Verwarnungsverfahren Dresden, Strafanzeige Dresden, Kanzlei Dresden, Privater Mietvertrag Glashuette, Kanzlei Dresden, Verkehrsrecht nahe Dohna, Rechtsanwaeltin Zivilrecht nahe Dippoldiswalde